Außertariflicher Vertrag (AT-Vertrag)
Tarifvertrag als Grundlage
AT-Verträge kann es nur dort geben, wo ein Tarifvertrag als Bezugspunkt vorhanden ist.
Da der Vertrag "außerhalb" des Tarifs sein soll, muss es zunächst als Grundlage einen Tarifvertrag geben. Denn sonst hätte die außertarifliche Beschäftigung keinen Bezugspunkt für das, wovon sie außerhalb liegen soll.
Aus diesem Grund ist es auch für alle AT-Mitarbeiter wichtig, dass es einen Tarifvertrag gibt.
Wer ist AT?
Als "außertariflich" gilt grundsätzlich nur derjenige, der...
...mit einer Aufgabe betraut ist, die höhere Anforderungen stellt, als sie für die höchste tarifliche Vergütungsgruppe definiert ist
und
...ein Gehalt deutlich oberhalb der höchsten tariflichen Vergütungsgruppe erhält.
Entscheidend für die Zuordnung, wer als "außertariflich" gilt, ist der jeweilige Tarifvertrag. Gibt es keinen Tarifvertrag, kann auch nichts außerhalb des Tarifs vereinbart werden. Es ist dann schlichtweg ohne Tarif.
Grundsätzlich muss der AT-Vertrag zwar nicht in jeder einzelnen Bestimmung, aber in seiner Gesamtbewertung besser sein als ein Vertrag in der höchsten tariflichen Entgeltgruppe.
Wichtig: Je nach Branche und Tarifgebiet gelten andere Regelungen.
Beispiel 1: Metall- und Elektroindustrie NRW
Nach dem IG Metall-Tarifvertrag era. Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen gelten als "AT":
Beschäftigte mit Arbeitsaufgaben, deren Einstufung eine Punktzahl von mehr als 170 Punkten ergibt und bei denen die geldwerten materiellen Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung einer individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden in einer Gesamtschau diejenigen der höchsten tariflichen Entgeltgruppe regelmäßig überschreiten.
Beschäftigte mit Arbeitsaufgaben, deren Einstufung eine Punktzahl von mindestens 155 - 170 Punkten ergibt, wenn ihre Beschäftigung im Arbeitsvertrag als außertariflich bezeichnet ist und bei denen die geldwerten materiellen Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung einer individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden in einer Gesamtschau diejenigen der höchsten tariflichen Entgeltgruppe regelmäßig überschreiten.*
* Nicht berücksichtigt werden über 40 Stunden hinaus gehende Arbeitsstunden/ Mehrarbeitsstunden.
Beispiel 2: Eisen- und Stahlindustrie NRW
In der Eisen- und Stahlindustrie in Nordrhein-Westfalen können Angestellte nach dem Manteltarifvertrag durch einen schriftlichen Einzelarbeitsvertrag als außertarifliche Angestellte anerkannt werden:
Wenn ihre allgemeinen Vertragsbedingungen die des Manteltarifvertrags erfüllen, jedoch in einigen Punkten überschreiten, ihre Anforderungen über denen der Gehaltsgruppenmerkmale der höchsten Gehaltsgruppe liegen und ihr Vertragsgehalt 20% über dem höchsten Tarifgehalt liegt.*
* Bei diesem Tarifvertrag spielt die wöchentliche Arbeitszeit keine Rolle.
Statusgewinn durch AT-Vertrag
Mit einem AT-Vertrag wird meistens ein Statusgewinn verbunden.
Leider benutzen viele Arbeitgeber den Begriff "AT", um Mitarbeiter zu Mehrarbeit zu verpflichten - denn eine vereinbarte Anzahl an Überstunden ist i. d. R. mit einem AT-Vertrag abgegolten. Das bedeutet, dass diese weder vergütet werden noch ein Freizeitausgleich möglich ist. Nach Tarif gibt es dagegen Regelungen zur Mehrarbeit und deren Vergütung sowie festgelegte Zuschläge.
Auch kommt es vor, dass in manchen außertariflichen Verträgen kein den Aufgaben entsprechendes Gehalt vereinbart ist, sondern sich dies (bei genauem Nachrechnen) sogar unterhalb der höchsten tariflichen Entgeltgruppe befindet.
Wer nicht nur den Statusgewinn, sondern auch eine entsprechende Vergütung möchte, sollte die Konditionen unbedingt mit denen eines Arbeitsverhältnisses nach Tarifvertrag vergleichen.
Es sollte genau geprüft werden, was durch den AT-Arbeitsvertrag alles abgegolten sein soll, wie z. B. Überstunden, Arbeit am Wochenende oder Reisezeiten.
Entgelt
Nach den Tarifverträgen der IG Metall sind meistens 35 Stunden pro Woche geregelt.
Falls ein Vertrag mit einer 40-Stunden-Woche angeboten wird, muss das Jahresentgelt i. d. R. auf 40 Stunden hochgerechnet werden. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass ein Tarifbeschäftigter pro Überstunde einen Zuschlag erhält.
Tariferhöhung
Tariferhöhungen gibt es bei einem AT-Vertrag nicht.
Trotzdem haben sie indirekten Einfluss auf das Gehalt eines AT-Mitarbeiters: Wenn das Entgelt der höchsten tariflichen Entgeltgruppe durch eine Tariferhöhung steigt, wird damit automatisch die Berechnungsgrundlage für einen AT-Mitarbeiter angehoben.
Prüfung AT-Arbeitsvertrag
Bei der Prüfung eines AT-Arbeitsvertrags müssen also sehr viele Details berücksichtigt werden. Die IG Metall unterstützt dich gerne dabei.
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