Abmahnung & Kündigung

 

Abmahnung

 

Wenn die Abmahnung nicht berechtigt ist

 

Die Abmahnung ist nicht berechtigt, wenn dir z. B. etwas vorgeworfen wird, was du nicht getan hast.

 

Wenn die Abmahnung berechtigt ist

 

Die Abmahnung ist berechtigt, wenn dir etwas vorgeworfen wird, was du genauso wie beschrieben getan hast.

 

Kündigung

Wichtig:

Wenn du gekündigt wirst, solltest du sofort Kontakt zu deinem Betriebsrat, deiner Jugend- und Auszubildendenvertretung oder der IG Metall aufnehmen!

Nach dem Erhalt der Kündigung hast du nämlich nur 3 Wochen Zeit, um etwas dagegen zu unternehmen!

 

 

Kündigung während der Probezeit

 

Kündigung nach der Probezeit

 

Die Kündigung ist unwirksam, wenn...

Der Kündigung eines Auszubildenden sollten in der Regel 2 Abmahnungen vorausgehen.

 

Wenn du dich gegen die Kündigung wehren willst, solltest du innerhalb von 3 Wochen gemeinsam mit deiner IG Metall Geschäftsstelle vor Ort einen Antrag für eine Schlichtungsverhandlung stellen.

Der Antrag geht z. B. an die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder an die zuständige Innung. Diese leiten dann das Schlichtungverfahren ein.

Falls das nicht möglich ist, geht es direkt vor das Arbeitsgericht.

 

 

 

Aufhebungsvertrag