Arbeitsvertrag & Befristung
![]() Foto: Elin Dera |
Bevor ein Arbeitsvertrag unterschrieben wird, sollte er gründlich geprüft werden. Dazu muss man sich aber in den verschiedenen Arten der Arbeitsverträge und in den Klauseln auskennen.
Gerade wenn man den ersten Arbeitsvertrag nach dem Studium unterschreibt, versteht man viele der juristischen Formulierungen noch nicht.
Deshalb gibt es hier eine Übersicht worauf man bei Arbeitsverträgen für Angestellte achten sollte.
Den oben abgebildeten "Ratgeber Arbeitsvertrag" kannst du als Mitglied der IG Metall bei
igmetall4you bestellen.
Inhalte des Arbeitsvertrags
...wenn ein Tarifvertrag gilt
Wenn für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt, sollte der Arbeitsvertrag Folgendes beinhalten:
- Namen und Anschrift der Vertragsparteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Tätigkeitsbeschreibung (Dann kannst du nicht für alle möglichen Arbeiten eingesetzt werden)
- Arbeitsort (Wenn diese Angabe fehlt, kannst du eine Versetzung schlecht ablehnen)
- Verweis auf den Tarifvertrag
- Dauer der Probezeit (bzw. Verzicht auf eine Probezeit)
- Tarifliche Gehaltsgruppe
Zusätzlich können (je nach Vereinbarung) folgende Angaben hinzukommen:
- Übertarifliche Zahlungen
- Sondervereinbarungen
- Verweis auf geltende Betriebsvereinbarungen
- Bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Dauer der Befristung (bei mehr als 2 Jahren muss der Grund der Befristung angegeben werden)
- Bei Teilzeit-Arbeitsverhältnissen: Dauer und Lage der Arbeitszeit, Gehalt als Anteil vom Tarifgehalt
...wenn kein Tarifvertrag gilt
Wenn für das Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag gilt, sollten alle entsprechenden Regelungen einzeln in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Das gilt vorallem für Folgendes:
- Dauer und Lage der Arbeitszeit
- Bezahlung bzw. Ausgleich von Mehrarbeit (Überstunden) und Reisezeiten
- Zusammensetzung und Höhe des Entgelts (einschließlich aller Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen und anderer Bestandteile sowie deren Fälligkeit, Einflussgrößen für Provisionen und Gewinnbeteiligungen)
- Dauer des jährlichen Urlaubs
- Urlaubsgeld
- Kündigungsfristen
Dazu können noch weitere Punkte kommen, die abhängig sind von Status und Tätigkeit.
...wenn ein AT-Vertrag abgeschlossen wird
AT-Verträge kann es nur dort geben, wo ein Tarifvertrag als Bezugspunkt vorhanden ist. Ansonsten macht die Bezeichnung "außertariflich" keinen Sinn und hat keinerlei Rechtsfolgen.
Deshalb ist es auch für dich als AT-Angestellte/r wichtig, dass es einen Tarifvertrag gibt.
Mehr zum Thema
Außertariflicher Vertrag (AT-Vertrag)
Gesetze, Tarifverträge & Betriebsvereinbarungen
Einige Mindeststandards müssen im Arbeitsvertrag eingehalten werden. Hier findest du eine
Übersicht über die Regelungen.
Bei Fragen zum Thema Arbeitsvertrag wende dich an
igmetall4you.
Befristeter Arbeitsvertrag
Es gibt zwei Arten von befristeten Arbeitsverhältnissen: Mit oder ohne sachlichen Grund für die Befristung. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn davon hängt ab, wie lange eine Befristung dauern darf und wie viele Befristungen aufeinander folgen können.
Wichtig:
Das Befristungsverhältnis muss schriftlich vereinbart werden (in der Regel im Arbeitsvertrag). Falls das nicht geschieht, ist die Befristung unwirksam und das Arbeitsverhältnis bleibt unbefristet weiter bestehen.
Befristung mit sachlichem Grund
Dauer der Befristung mit sachlichem Grund:
- Die Dauer des Arbeitsvertrags muss ungefähr mit der Dauer des Befristungsgrunds übereinstimmen.
- Liegt ein sachlicher Grund vor, können beliebig viele befristete Arbeitsverträge nacheinander abgeschlossen werden. (Es steigen aber die Anforderungen an den Befristungsgrund, da mehrere aufeinander folgende Befristungen auf einen dauerhaften Arbeitskräftebedarf hindeuten.)
Rechtlich anerkannte Sachgründe sind z. B.:
- Vorübergehender betrieblicher Bedarf (z. B. Projektauftrag, Saisonarbeiten). Das Ende des Bedarfs muss aber absehbar sein. Nur die Unsicherheit über den zukünftigen Arbeitsbedarf reicht nicht aus, um eine Befristung zu begründen.
- Vertretung eines anderen Arbeitnehmers (aufgrund von Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit,...)
- Einstellung zur Probe: Dafür reicht ein normaler unbefristeter Arbeitsvertrag aus, der während der darin vereinbarten Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden kann.
Keine anerkannten sachlichen Gründe sind z. B.:
- Verlängerung der Probezeit, obwohl du dich schon bewährt hast
- Unbeständige konjunkturelle oder wirtschaftliche Entwicklung
- Dauervertretung
Der Sachgrund muss nicht im Arbeitsvertrag stehen und er muss dir auch nicht mitgeteilt werden. Es reicht aus, wenn der Sachgrund bei Vertragsabschluss vorlag.
Problem dabei: Ein Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund kann im Streitfall nachträglich vom Arbeitgeber mit einem Sachgrund belegt werden. Er muss es aber im Zweifelsfall vor dem Arbeitsgericht beweisen können, dass tatsächlich ein Sachgrund vorlag.
Befristung ohne sachlichen Grund
Dauer der Befristung ohne sachlichen Grund:
- Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist nur bei einer Neueinstellung möglich.
- Eine Befristung ohne sachlichen Grund darf maximal 2 Jahre betragen. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vertrag dreimal verlängert werden.
Wichtig: Wenn du vorher schon einmal in einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber (nicht Betrieb!) gestanden hast (egal ob befristet oder unbefristet), kannst du nicht mehr ohne Grund befristet eingestellt werden. Wirst du trotzdem befristet eingestellt, ist die Befristung ungültig und es entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
(Ausnahme: Du hast vorher eine Ausbildung oder ein vorgeschriebenes Studienpraktikum bei dem Unternehmen gemacht.)
Praktikum und befristeter Vertrag nach dem Studium
Viele Unternehmen schrecken davor zurück, Absolventen, die bei ihnen ein Praktikum gemacht haben, befristet und ohne Sachgrund zu übernehmen, da es ein so genanntes "Anschlussverbot" gibt. Dieses Anschlussverbot besagt, dass eine Befristung ohne Sachgrund bis zu 2 Jahren nicht zulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
In einem solchen Fall solltest du auf Folgendes hinweisen: Wenn das Praktikum ein Pflichtpraktikum mit eindeutigen Ausbildungsinhalten war, war es kein Arbeitsverhältnis - dann gilt das Anschlussverbot nicht.
Lies weiter unter
Einstiegsgehalt & Aushandlung des Gehalts.




