Arbeitsvertrag & Befristung


Foto: Elin Dera

Bevor ein Arbeitsvertrag unterschrieben wird, sollte er gründlich geprüft werden. Dazu muss man sich aber in den verschiedenen Arten der Arbeitsverträge und in den Klauseln auskennen.

 

Gerade wenn man den ersten Arbeitsvertrag nach dem Studium unterschreibt, versteht man viele der juristischen Formulierungen noch nicht.

 

 

Deshalb gibt es hier eine Übersicht worauf man bei Arbeitsverträgen für Angestellte achten sollte.

 

 

Den oben abgebildeten "Ratgeber Arbeitsvertrag" kannst du als Mitglied der IG Metall bei  igmetall4you bestellen.

 

 

 

Inhalte des Arbeitsvertrags

...wenn ein Tarifvertrag gilt

 

Wenn für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt, sollte der Arbeitsvertrag Folgendes beinhalten:

Zusätzlich können (je nach Vereinbarung) folgende Angaben hinzukommen:

 

...wenn kein Tarifvertrag gilt

 

Wenn für das Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag gilt, sollten alle entsprechenden Regelungen einzeln in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Das gilt vorallem für Folgendes:

Dazu können noch weitere Punkte kommen, die abhängig sind von Status und Tätigkeit.

 

 

...wenn ein AT-Vertrag abgeschlossen wird

 

AT-Verträge kann es nur dort geben, wo ein Tarifvertrag als Bezugspunkt vorhanden ist. Ansonsten macht die Bezeichnung "außertariflich" keinen Sinn und hat keinerlei Rechtsfolgen.

Deshalb ist es auch für dich als AT-Angestellte/r wichtig, dass es einen Tarifvertrag gibt.

 

Mehr zum Thema  Außertariflicher Vertrag (AT-Vertrag)

 

 

Gesetze, Tarifverträge & Betriebsvereinbarungen

 

Einige Mindeststandards müssen im Arbeitsvertrag eingehalten werden. Hier findest du eine  Übersicht über die Regelungen.

 

 

Bei Fragen zum Thema Arbeitsvertrag wende dich an  igmetall4you.

 

 

 

Befristeter Arbeitsvertrag

Es gibt zwei Arten von befristeten Arbeitsverhältnissen: Mit oder ohne sachlichen Grund für die Befristung. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn davon hängt ab, wie lange eine Befristung dauern darf und wie viele Befristungen aufeinander folgen können.

 

Wichtig:

Das Befristungsverhältnis muss schriftlich vereinbart werden (in der Regel im Arbeitsvertrag). Falls das nicht geschieht, ist die Befristung unwirksam und das Arbeitsverhältnis bleibt unbefristet weiter bestehen.

 

 

Befristung mit sachlichem Grund

 

Dauer der Befristung mit sachlichem Grund:

Rechtlich anerkannte Sachgründe sind z. B.:

Keine anerkannten sachlichen Gründe sind z. B.:

Der Sachgrund muss nicht im Arbeitsvertrag stehen und er muss dir auch nicht mitgeteilt werden. Es reicht aus, wenn der Sachgrund bei Vertragsabschluss vorlag.

 

Problem dabei: Ein Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund kann im Streitfall nachträglich vom Arbeitgeber mit einem Sachgrund belegt werden. Er muss es aber im Zweifelsfall vor dem Arbeitsgericht beweisen können, dass tatsächlich ein Sachgrund vorlag.

 

 

Befristung ohne sachlichen Grund

 

Dauer der Befristung ohne sachlichen Grund:

Wichtig: Wenn du vorher schon einmal in einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber (nicht Betrieb!) gestanden hast (egal ob befristet oder unbefristet), kannst du nicht mehr ohne Grund befristet eingestellt werden. Wirst du trotzdem befristet eingestellt, ist die Befristung ungültig und es entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

(Ausnahme: Du hast vorher eine Ausbildung oder ein vorgeschriebenes Studienpraktikum bei dem Unternehmen gemacht.)

 

 

Praktikum und befristeter Vertrag nach dem Studium

 

Viele Unternehmen schrecken davor zurück, Absolventen, die bei ihnen ein Praktikum gemacht haben, befristet und ohne Sachgrund zu übernehmen, da es ein so genanntes "Anschlussverbot" gibt. Dieses Anschlussverbot besagt, dass eine Befristung ohne Sachgrund bis zu 2 Jahren nicht zulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

 

In einem solchen Fall solltest du auf Folgendes hinweisen: Wenn das Praktikum ein Pflichtpraktikum mit eindeutigen Ausbildungsinhalten war, war es kein Arbeitsverhältnis - dann gilt das Anschlussverbot nicht.

 

 

 

Lies weiter unter  Einstiegsgehalt & Aushandlung des Gehalts.