Arbeitszeit, Pausen & Überstunden
Arbeitszeit
- Arbeitszeit = die Zeit, die du im Betrieb bist
- Tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit ist im Ausbildungsvertrag festgeschrieben
- Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit
Für unter 18-Jährige gilt - laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- 5-Tage-Woche
- Tägliche Arbeitszeit: maximal 8 Stunden
- Wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden
- Arbeitet jemand unter 18 Jahren an einem Tag kürzer, so kann die Arbeitszeit an den anderen Tagen dieser Woche bis zu 8 1/2 Stunden betragen
- Nachtarbeit verboten: Zwischen 20 und 6 Uhr darfst du nicht arbeiten (Ausnahmen gibt es nur im Schichtbetrieb)
- Arbeitsfrei: Samstage, Sonntage und Feiertage sind arbeitsfrei
- Berufsschule: Die Zeit, die du in der Berufsschule verbringst, wird auf deine Arbeitszeit angerechnet
Für über 18-Jährige gilt
- 5- oder 6-Tage-Woche: Samstag ist ein Werktag, es kann also sein, dass du samstags arbeiten musst. (Außer es gilt für dich ein Tarifvertrag, der eine 5-Tage-Woche vorschreibt.)
- Tägliche Arbeitszeit: maximal 8 Stunden
- Wöchentliche Arbeitszeit: 48 Stunden
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum auf 10 Stunden täglich und 60 Stunden pro Woche verlängert werden.
- Berufsschule: Du musst für den Besuch der Berufsschule vom Betrieb freigestellt werden. Die Freistellung umfasst die reine Unterrichtszeit und unterrichtsfreie Zeiten wie Pausen und Wegzeiten zwischen Berufsschule und Betrieb.
- Problem dabei: Die Freistellung ist nur möglich, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit nicht überschneiden. Wenn du Berufsschule zu einer Zeit hast, in der nicht regelmäßig Ausbildung stattfindet, muss keine Freistellung und keine Anrechnung erfolgen.
Nach der Berufsschule wieder in den Betrieb
- Wenn die Berufsschule während der üblichen Arbeitszeit stattfindet, wird die Zeit in der Berufsschule von der Arbeitszeit abgezogen. Ist die Zeit, die du dann noch im Betrieb verbringen würdest, zu kurz um dem Ausbildungszweck zu dienen, musst du an dem Tag nicht mehr in den Betrieb.
Pausen
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Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit.
Trotzdem hast du Anspruch darauf, dass du eine Pause machen darfst.
Für unter 18-Jährige gilt
- Bei einer Arbeitszeit von 4 1/2 bis 6 Stunden: mindestens 1/2 Stunde Pause
- Bei einer Arbeitszeit über 6 Stunden: mindestens 1 Stunde Pause
Für über 18-Jährige gilt
- Du darfst nicht länger als 6 Stunden ohne Pause beschäftigt werden
- Bei einer Arbeitszeit über 6 Stunden: mindestens 1/2 Stunde Pause
- Bei einer Arbeitszeit über 9 Stunden: mindestens eine 3/4 Stunde Pause
Überstunden
Für unter 18-Jährige gilt
- Du darfst keine Überstunden machen. (Verbot laut Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Höchstens darfst du für einen freien Tag zwischen Feiertagen und Wochenenden vorarbeiten, dies aber maximal für 1/2 Stunde am Tag.
Für über 18-Jährige gilt
- Du kannst Überstunden machen.
- Die Arbeit während der Überstunden muss aber dem Ausbildungszweck dienen. Deshalb muss dein Ausbilder in der Zeit auch anwesend sein.
Freiwillige Überstunden
Wenn du freiwillig Überstunden machst, musst du Folgendes berücksichtigen:
- unter 18-Jährige dürfen nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten
- über 18-Jährige dürfen nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten
Wenn du nach der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit noch arbeitest und dabei einen Unfall hast, kann es sein, dass die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft nicht zahlt.
Regelungen zu Überstunden
- Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder gegen das Arbeitsschutzgesetz: Wenn dein Betrieb gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, kannst du ihn bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.
- Überstunden mit Minusstunden verrechnen: Manche Betriebe sagen, dass sie Überstunden mit Minusstunden verrechnen. Wenn aber deine Ausbildung ausfällt, obwohl du dafür bereitstehen würdest, wird deine Ausbildungsvergütung weitergezahlt. Beispiele: Du bekommst morgens einen Anruf, dass du nicht kommen sollst oder du wirst nach Hause geschickt, weil nichts mehr zu tun ist. Dann sammelst du keine Minusstunden an, sondern bist bezahlt freigestellt.
- Überstunden müssen vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden: Für Auszubildende rechnet sich meistens der Freizeitausgleich. Viele Tarifverträge regeln die Vergütung von Überstunden.
- Werden deine Überstunden nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen, solltest du dir genau aufschreiben, wann und wie viele Überstunden du gemacht hast und was deine Aufgaben waren. Die Überstunden können mit Beweisen rückwirkend geltend gemacht werden.




