Arbeitszeit, Pausen & Überstunden

 

Arbeitszeit

 

Für unter 18-Jährige gilt - laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

 

Für über 18-Jährige gilt

 

Nach der Berufsschule wieder in den Betrieb

 

Pausen


Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit.

 

Trotzdem hast du Anspruch darauf, dass du eine Pause machen darfst.

 

 

 

  

 

 

Für unter 18-Jährige gilt

 

Für über 18-Jährige gilt

 

Überstunden

Für unter 18-Jährige gilt

 

Für über 18-Jährige gilt

 

Freiwillige Überstunden

 

Wenn du freiwillig Überstunden machst, musst du Folgendes berücksichtigen:

Wenn du nach der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit noch arbeitest und dabei einen Unfall hast, kann es sein, dass die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft nicht zahlt.

 

 

Regelungen zu Überstunden