Ausbildungsabbruch & Ausbildungsplatzwechsel
Bevor du deine Ausbildung abbrichst, solltest du dir einen neuen Ausbildungsplatz suchen.
Das kannst du unter anderem hier tun:
Jobbörse der Arbeitsagentur oder
Ausbildungsplatzbörse der IHKs in Nordrhein-Westfalen
Ausbildungsabbruch
Wenn du deine Ausbildung abbrechen möchtest, solltest du dir vorher überlegen, was du stattdessen machen möchtest.
- Wechsel in einen anderen Betrieb (siehe hierzu unter dem Punkt "Ausbildungswechsel" nach)
- Wechsel in einen anderen Ausbildungsberuf
- Sonstiges (z. B. Schulabschluss nachholen, Studium beginnen)
Wichtig:
- Kündige erst, wenn du einen neuen Ausbildungsplatz hast! Dann hast du keinen Druck bei der Suche.
- Nimm auf jeden Fall Kontakt zu
igmetall4you oder deiner IG Metall Geschäftsstelle vor Ort auf!
- Falls zwischen zwei Ausbildungsverhältnissen eine zu lange Zeit liegt, kann es passieren, dass diese Zeit an deine weitere Ausbildung angehängt wird.
- Bei deinem neuen Ausbildungsplatz gilt wieder eine 1- bis 4-monatige Probezeit.
Ausbildungsabbruch während der Probezeit
Während der Probezeit kannst du deine Ausbildung schriftlich, ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Ausbildungsabbruch nach der Probezeit
Nach der Probezeit musst du eine 4-wöchige Kündigungsfrist einhalten.
Probleme bei der Kündigung
Bei allen Schwierigkeiten rund um die Kündigung (z. B. Arbeitspapiere, Arbeitszeugnis, Restgehalt fordern usw.) solltest du als Mitglied der IG Metall die Unterstützung durch die Geschäftsstelle vor Ort annehmen!
Ausbildungsplatzwechsel
Wenn du deine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen möchtest, gibt es einige juristische Fallstricke.
Deshalb:
- Nimm auf jeden Fall Kontakt zu
igmetall4you oder deiner IG Metall Geschäftsstelle vor Ort auf!



