Ausbildungsinhalte & Ausbildungsqualität
Ausbildungsinhalte
Ausbildungsordnung
- Für jeden Beruf gibt es eine Ausbildungsordnung
- Sie wird von Bundesministerien, Arbeitgebern und Gewerkschaften erarbeitet
- Die Ausbildungsordnung regelt Dauer und Inhalte der Ausbildung
- Du solltest die Ausbildungsordnung zusammen mit deinem Arbeitsvertrag oder deinem Ausbildungsplan erhalten
Ausbildungsrahmenplan
- Für jeden Ausbildungsberuf gibt es einen Ausbildungsrahmenplan
- Darin ist festgehalten, welche Tätigkeiten in welchem zeitlichen Rahmen in der Ausbildung zu vermitteln sind
Ausbildungsplan
- Am Anfang deiner Ausbildung bekommst du vom Betrieb deinen betrieblichen Ausbildungsplan
- Der Ausbildungsplan ist die detaillierte Version des Ausbildungsrahmenplans und ist genau auf deinen Betrieb abgestimmt
- Im Ausbildungsplan steht, wie lange du in welchen Abteilungen oder Bereichen bei wem arbeiten wirst und was du dort lernst
Der Service für IG Metall-Mitglieder
Du suchst die Ausbildungsordnung oder den Ausbildungsrahmenplan für deinen Ausbildungsberuf? Kein Problem!
Für Mitglieder der IG Metall haben wir diese und weitere Informationen exklusiv im Internet zusammengestellt.
Beim Berufsbildungsportal der IG Metall
www.igmetall-wap.de findest du unter "Ausbildung - Ausbildungberufe" unter anderem die Ausbildungsrahmenpläne.
Einfach anmelden und schon hast du Zugriff auf sämtliche Informationen!
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Ausbildungsqualität
Ausbildungsfremde Tätigkeiten
Was du wann in deiner Ausbildung lernen sollst, steht im Ausbildungsrahmenplan und im Ausbildungsplan. Viele Auszubildende bekommen aber Arbeiten aufgetragen, die mit der Ausbildung nichts zu tun haben.
Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind verboten:
- alle Tätigkeiten, die nicht dem Ausbildungszweck dienen (z. B. Einkaufen für den Chef, regelmäßiges Putzen von Werkstätten und Büros usw.)
- unnötige Wiederholungen von Ausbildungsinhalten, die du schon kannst
- Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen
- Tätigkeiten, die deinen körperlichen Kräften nicht angemessen sind
Wenn du ausbildungsfremde Tätigkeiten machen sollst, kannst du...
- ...deinen Ausbilder darauf hinweisen, dass diese Aufgaben nicht zu deiner Ausbildung gehören. Du hast ein Beschwerderecht, wenn etwas in deiner Ausbildung nicht so läuft, wie es sein sollte.
- ...die Wahrheit in das Berichtsheft schreiben. Denn da gehört sie hin. Wenn dein Ausbilder die Berichte dann nicht unterschreiben will, wende dich an deinen Betriebsrat, an deine Jugend- und Auszubildendenvertretung oder an die IG Metall. Schreibe für dich selbst täglich auf, wann du was gemacht hast und wer dabei war.
Ausbildungsmittel & Arbeitskleidung
- Ausbildungsmittel = alle Mittel, die du für deine Ausbildung benötigst (z. B. Werkzeug, Materialien, Fachbücher, Berichtshefte und besondere Schutzkleidung)
- Regelung: Dein Ausbildungsbetrieb muss die Kosten dafür komplett tragen
- Arbeitskleidung musst du selbst bezahlen
- Schutzkleidung (z. B. Sicherheitsschuhe, Schutzbrille) muss dein Ausbildungsbetrieb zahlen
- Regelungen: Teilweise gibt es Betriebsvereinbarungen, in denen geregelt ist, dass der Arbeitgeber die Kosten für die gesamte Arbeitskleidung trägt
Berufsschule
Deine Ausbildung findet nicht nur im Betrieb, sondern auch in der Berufsschule statt.
- Wichtig ist die Qualität des Berufsschulunterrichts. Wenn in deiner Berufsschule veraltete Schulbücher auf den Tisch kommen, ständig Unterricht ausfällt oder die Inhalte nicht zu dem passen, was du gerade praktisch lernst, dann kannst du etwas ändern.
- Alleine ist das schwierig, deshalb solltest du gemeinsam mit anderen BerufsschülerInnen und der SchülerInnenvertretung überlegen, wie die Qualität an eurer Berufsschule verbessert werden kann.
Beschwerderecht
Wenn in deiner Ausbildung im Betrieb etwas falsch läuft, hast du das Recht, dich zu beschweren.
Wird z. B. der Ausbildungsplan nicht eingehalten oder ist deine Beurteilung ungerecht, kannst du dich an den Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung wenden.
Das Beschwerderecht ist festgehalten im Betriebsverfassungsgesetz.
Gesetze
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Im ArbSchG sind Vorschriften zum Arbeitsschutz geregelt
- Jeder Betrieb muss sich an diese Vorschriften halten
- Die Gefährdungen im Betrieb müssen beurteilt werden und es müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- In der ArbStättV sind Kriterien zu Arbeitsplätzen und -räumen, zu Beleuchtung, Temperatur, Lärm usw. festgehalten
- Diese Mindeststandards müssen eingehalten werden
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Im BBiG ist z. B. geregelt...
- ...welche Rechte und Pflichten du als Auszubildende/r hast
- ...welche Rechte und Pflichten dein Ausbilder hat
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Das BetrVG gilt ausschließlich für Betriebe
- Darin sind Rechte und Pflichten des Betriebs, der Auszubildenden, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie des Betriebsrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung geregelt
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Das JArbSchG schützt vor Belastungen am Arbeitsplatz, die z. B. durch Überstunden, zu kurze Pausen, Nacht-, Schicht- und Wochenendarbeit entstehen können
- Das Gesetz gilt für alle Jugendlichen unter 18 Jahren
- Das JArbSchG muss in jedem Betrieb aushängen
- Bei Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz solltest du dich umgehend an deinen Betriebsrat, deine Jugend- und Auszubildendenvertretung oder an die IG Metall wenden