Betriebsrat (BR)
Aufgaben
Der BR vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (dazu gehören auch die Auszubildenden) in einem Betrieb.
Für die Arbeit des Betriebsrats gilt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Der Betriebsrat…
- ...ist für die Fragen und Probleme der Belegschaft da
- ...achtet darauf, dass Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden
- ...hat Mitbestimmungsrecht z. B. bei Arbeitszeit und Pausen, Urlaub, Einstellungen usw.
- ...kann Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber abschließen
- ...muss von der Geschäftsleitung über geplante Veränderungen im Betrieb infomiert werden
Voraussetzung
Im Betrieb gibt es mehr als 5 Beschäftigte.
Wahl
Der BR wird für 4 Jahre gewählt.
Wahlberechtigte
Alle volljährigen Mitarbeiter (dazu gehören auch die Auszubildenden ab 18 Jahren) wählen den BR.
Betriebsversammlung
Der Betriebsrat hat das Recht, Betriebsversammlungen durchzuführen.
- Betriebsversammlungen sollen vierteljährlich während der Arbeitszeit stattfinden
- Alle ArbeitnehmerInnen und Auszubildenden dürfen daran teilnehmen
- Während dieser Zeit wird die Vergütung weitergezahlt
- Der Betriebsrat leitet die Versammlung
- Es wird über die Arbeit des Betriebsrats berichtet und alles, was die Belegschaft betrifft, kann dort besprochen werden



