Geld & Schulden
Ausbildungsvergütung
Ausbildungsvergütung = das Geld, das du während deiner Ausbildung vom Betrieb erhältst
Höhe der Ausbildungsvergütung
- Deine Ausbildungsvergütung muss im Ausbildungsvertrag angegeben sein.
- Oft wird die Vergütung in einem Tarifvertrag geregelt.
- Wenn in deinem Betrieb ein Tarifvertrag gilt, bekommst du in der Regel eine höhere Ausbildungsvergütung. (Rechtlichen Anspruch darauf hast du aber nur als Mitglied der IG Metall!)
- Falls für dich kein Tarifvertrag gilt, darf deine Ausbildungsvergütung trotzdem nur maximal 20% unter der üblichen tariflichen Vergütung liegen. Bei der IG Metall kannst du fragen, wie hoch die tarifliche Vergütung ist.
Krankheit
- Wenn du krank bist, muss dir deine Vergütung 6 Wochen lang fortgezahlt werden, danach bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Vergütung wird nicht gezahlt
- Wenn dir deine Ausbildungsvergütung nicht gezahlt wird, solltest du sofort die Zahlung schriftlich einfordern und eine Frist von 2 Wochen setzen.
- Erfolgt dann immer noch keine Zahlung, musst du eine Schlichtung beantragen oder vor das Arbeitsgericht gehen.
- Ist dir ein Schaden durch das fehlende Geld entstanden (z. B. Überziehungszinsen), muss dein Ausbildungsbetrieb dafür aufkommen.
- Unterstützung bei diesem Vorgehen bekommst du von der IG Metall.
Abzug von der Vergütung
- Wenn du etwas im Betrieb kaputt gemacht hast, darf dein Betrieb dir das nicht einfach von deiner Ausbildungsvergütung abziehen.
- Der Betrieb muss das gesondert in Rechnung stellen und du solltest prüfen, ob der Abzug gerechtfertigt ist.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Wer kann BAB beantragen und was wird gefördert?
- Die BAB vom Staat kannst du beantragen, wenn du eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung machst oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme bist.
- Wenn du eine vollzeitschulische Ausbildung machst, steht dir keine BAB zu. Du kannst stattdessen Schüler-BAföG beantragen.
- Gefördert wird nur die erste Ausbildung.
Beantragung der BAB
- Bei der Agentur für Arbeit kannst du diese Unterstützung beantragen, wenn du einige Voraussetzungen erfüllst.
- Auf die BAB wird deine Ausbildungsvergütung, das Einkommen deiner Eltern und (falls du verheiratet bist) das deines Ehepartners angerechnet.
- Die BAB kannst du auch nach Beginn deiner Ausbildung beantragen. Sie wird dann aber nicht rückwirkend gezahlt, sondern frühestens ab dem Monat, wo du sie beantragt hast.
- Zusätzlich kannst du einen Antrag auf Wohngeldzuschuss stellen. Erkundige dich dazu bei deiner zuständigen Arbeitsagentur.
Höhe der BAB
- Maximal kannst du über die BAB 518 € bekommen. Dazu kommen Fahrtkosten.
- Um zu prüfen, wie viel Geld dir zusteht, kannst du unter folgendem Link den BAB-Rechner nutzen:
http://babrechner.arbeitsagentur.de
Fahrtkosten
Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule
- Kein Anspruch: Es gibt keinen Anspruch auf eine Erstattung der Fahrtkosten durch den Ausbildungsbetrieb.
- Regelungen: In manchen Betrieben gibt es eine Regelung, die entweder im Ausbildungsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht.
- Wenn es bei dir im Betrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder einen Betriebsrat (BR) gibt, erkundigst du am besten dort, ob es in deinem Betrieb eine Regelung dazu gibt.
Freizeitunfallversicherung
Als Mitglied der IG Metall gilt für dich eine Freizeitunfallversicherung.
Siehe
Leistungen der IG Metall
Mitgliedsbeitrag
Als Mitglied der IG Metall zahlst du einen Mitgliedsbeitrag - und bekommst auch etwas dafür.
Siehe
Leistungen der IG Metall
Nebenjob
Wenn du neben deiner Ausbildung noch einen Job annehmen willst, um dir Geld dazuzuverdienen, musst du einige Dinge beachten:
- Ausbilder informieren: Du musst deinem Ausbilder melden, dass du einen Nebenjob annehmen möchtest.
- Falls deine Ausbildung und deine Arbeitsleistung von dem Nebenjob negativ beeinflusst werden, kann dein Ausbilder dir den Job verbieten.
- Gesetze einhalten: Bei einem Nebenjob müssen die Gesetze wie z. B. das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eingehalten werden. Die zulässige Höchstarbeitszeit darfst du auch nicht überschreiten, wenn du zwei Jobs hast.
- Steuern: Bei einem Nebenjob musst du eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen und hohe Steuern zahlen. Bei einem 400 €-Job kann das anders sein: Der Arbeitgeber kann wählen, ob er dich auf eine zweite Lohnsteuerkarte arbeiten lässt oder ob er deinen Verdienst pauschal mit 2% versteuern lässt.
Rechtsschutz
Als Mitglied der IG Metall bekommst du kostenlosen Rechtsschutz in Arbeits- und Sozialrechtsfragen.
Siehe
Leistungen der IG Metall
Schulden / Verschuldung
Das neueste Handy, die unzähligen SMS, ein Auto, die erste eigene Wohnung und die neue Grafikkarte für den PC - das alles kostet.
Egal ob Schüler, Azubi oder Student: Viele junge Menschen in Deutschland sind verschuldet.
Dir ist es auch passiert? Du weißt nicht weiter?
- Du bist nicht allein mit diesem Problem. Das ist in dieser Situation aber nur ein schwacher Trost. Deshalb:
- Dir kann geholfen werden! Viele Geschäftsstellen der IG Metall arbeiten mit Schuldnerberatungen zusammen. Als Mitglied bekommst du dort Unterstüzung. Melde dich direkt bei deiner Geschäftsstelle vor Ort oder bei
igmetall4you. - Du musst dich nicht schämen. Es ist doch besser, du willst die Verschuldung lösen, als dass du immer stärker in die Schuldenspirale gerätst!
- Bei der Schuldnerberatung stehen dir Experten zur Seite, die gemeinsam mit dir Wege aus der Schuldenfalle erarbeiten. Nutze deine Chance!
Ganz viele Infos zum Thema Schulden findest du auf der Internetseite
www.ohne-moos.de.
Dort werden alle komplizierten Begriffe erklärt und du findest eine Übersicht, welche Schritte du gehen musst, um schuldenfrei zu werden.
Wohnkostenzuschuss
Wer bekommt Wohnkostenzuschuss?
- Schüler und Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen nach Hartz IV Wohnkostenzuschuss beantragen.
Voraussetzungen
- Du bekommst BAföG, BAB oder Ausbildungsgeld (für behinderte Auszubildende) und
- du musst tatsächlich Miete und Heizung zahlen und
- deine realen Wohnkosten sind höher als der Betrag, der in deiner Ausbildungsförderung dafür vorgesehen ist.
Berechnung
- Die Ämter berechnen, was dir an Arbeitslosengeld II (ALG II) zustehen würde.
- Davon wird dein Einkommen (BAföG, BAB, Ausbildungsgeld, Kindergeld und sonstiges Einkommen) abgezogen.
- Die Differenz wird dann als Wohnkostenzuschuss ausgezahlt.
Antragstellung
- Der Antrag wird bei dem Amt gestellt, das auch das ALG II auszahlt.
- Das sind meist die so genannten ARGEN (Arbeitsgemeinschaften aus Stadt und der Arbeitsagentur). Sie nennen sich unter anderem "Job-Center" oder "Arbeit plus".
Wichtig:
Da so eine Antragstellung zwar etwas kompliziert ist, dir aber letztendlich Geld einbringen kann, solltest du dich weiter informieren.
Die Koordninierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen stellt im Internet ein Info-Blatt für Auszubildende zur Verfügung und klärt, welche Gruppen von Auszubildenden den Zuschuss bekommen können.
Unter diesem Link findest du das
Info-Blatt für Auszubildende.



