Gesetze, Tarifverträge & Betriebsvereinbarungen
Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen regeln unter anderem die Arbeitsbedingungen. Daher ist es gut zu wissen, welche Regelungen für das eigene Arbeitsverhältnis gelten.
Wenn ein und derselbe Sachverhalt auf verschiedenen Ebenen geregelt bzw. regelbar ist, gilt das so genannte Günstigkeitsprinzip.
Günstigkeitsprinzip
Für den Arbeitnehmer gilt immer die günstigere (das heißt: die für den Arbeitnehmer bessere) Regelung.
Beim Urlaub gilt z. B. das Bundesurlaubsgesetz, wenn der Tarifvertrag nicht eine günstigere Regelung für den Arbeitnehmer enthält.
In der Regel bedeutet das:
- Gesetze setzen Mindeststandards fest
- Tarifverträge müssen günstiger sein als die Gesetze
- Betriebsvereinbarungen müssen günstiger sein als die geltenden Tarifverträge
Gesetze
Gesetze definieren, was verboten ist bzw. legen Mindeststandards fest, die nicht unterschritten werden dürfen.
Es gibt verschiedene Gesetze, die für ein Arbeitsverhältnis gelten (z. B. Arbeitszeitgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch (Kündigungsfristen), Bundesurlaubsgesetz,...).
Alle diese Gesetze gelten für jedes Arbeitsverhältnis, sofern der Tarif- oder Arbeitsvertrag nicht günstiger ist.
Einige wichtige Gesetze, die für alle Arbeitsverhältnisse gelten
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Im ArbSchG sind Vorschriften zum Arbeitsschutz geregelt
- Jeder Betrieb muss sich an diese Vorschriften halten
- Die Gefährdungen im Betrieb müssen beurteilt werden und es müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- In der ArbStättV sind Kriterien zu Arbeitsplätzen und -räumen, zu Beleuchtung, Temperatur, Lärm usw. festgehalten
- Diese Mindeststandards müssen eingehalten werden
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Das BetrVG gilt ausschließlich für Betriebe
- Darin sind Rechte und Pflichten des Betriebs, der Auszubildenden, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie des Betriebsrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung geregelt
Tarifverträge
Was regeln Tarifverträge?
Tarifverträge regeln alle Sachverhalte, die mit folgenden Fragen zusammenhängen:
- Entlohnung (Eingruppierung, Gehalt, Ausbildungsvergütungen, Sonderzahlungen, Entgeltfortzahlung)
- Arbeitszeit (Wochenarbeitszeit, Urlaub)
- Kündigung (Probezeit, Kündigungsfristen)
- Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen (Altersteilzeit, Beschäftigungssicherungstarifverträge)
Du denkst, diese Punkte sind sowieso gesetzlich geregelt? Nicht ganz, wie du folgender Übersicht entnehmen kannst:
|
Gesetz |
Tarif |
Urlaub |
24 Werktage/ |
30 Arbeitstage |
Weihnachts- und Urlaubsgeld |
nein |
ja |
Fahrtkosten zur Berufsschule |
nein |
ja |
Ausbildungsvergütung |
keine Regelung |
Regelung |
Arbeitszeit pro Woche |
48 Std./ |
35 Std. |
Übernahme |
nein |
12 Monate |
Bezahlte Freistellungen |
nein |
ja |
Betriebsvereinbarungen
Was regeln Betriebsvereinbarungen?
Betriebsvereinbarungen können für alle Fragen abgeschlossen werden, die nicht (und auch üblicherweise nicht) in Tarifverträgen geregelt sind.
Löhne und Gehälter können auch dort nicht in Betriebsvereinbarungen geregelt werden, wo kein Tarifvertrag gilt.
Themen für Betriebsvereinbarungen sind z. B.:
- Lage der täglichen Arbeitszeit, Gleitzeit, Regeln für Arbeitszeitkonten
- Betriebsurlaub
- Betriebliche Altersversorgung
- Personalinformationssysteme, Bildschirmarbeit
- Kantinenregelung, Werkseinkauf
- ...
Wer schließt Betriebsvereinbarungen ab?
Betriebsvereinbarungen werden zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens ausgehandelt.
Für wen gelten Betriebsvereinbarungen?
Sie gelten für alle, auch wenn sie im Arbeitsvertrag nicht gesondert erwähnt werden. (Werden sie allerdings ausdrücklich in den Arbeitsvertrag mit aufgenommen, gelten sie auch weiter, wenn die Betriebsvereinbarung gekündigt wird.)
Wo können Betriebsvereinbarungen eingesehen werden?
Die Betriebsvereinbarungen können beim Betriebsrat eingesehen werden. Außerdem sollen sie nach Betriebsverfassungsgesetz an einer "geeigneten Stelle im Betrieb" vom Arbeitgeber ausgelegt werden.
Du kannst aber auch bei Abschluss eines Arbeitsvertrags darum bitten, dass du die Betriebsvereinbarungen bekommst.
Gesetze schreiben Mindestbedingungen fest. Wie du siehst, können diese Bedingungen aber in Tarifverträgen verbessert werden.
Wer schließt Tarifverträge ab?
Das Tarifvertragsgesetz (TVG) regelt, dass zwischen der Arbeitnehmerseite (Gewerkschaften) und der Arbeitgeberseite (Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber) ein Tarifvertrag abgeschlossen werden kann.
Grundsatz ist: „Ein Betrieb - eine Gewerkschaft“. Somit ist in einer Firma in der Regel nur eine Gewerkschaft für alle Mitarbeiter zuständig.
Für wen gelten Tarifverträge?
Tarifverträge gelten zwischen den Mitgliedern der Tarifvertragsparteien - also in allen Fällen, wo der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer Mitglied der jeweiligen Gewerkschaft ist.
Tarifverträge werden von der IG Metall für ihre Mitglieder abgeschlossen. Das heißt, sie gelten auch nur für Mitglieder!
Im Zweifelsfall hat ein Mitglied der IG Metall rechtlichen Anspruch auf den Tarifvertrag und kann diesen einklagen. Die Kosten für den Rechtsschutz trägt die IG Metall.
Darf vom Tarifvertrag abgewichen werden?
Abweichungen vom Tarifvertrag sind nur zulässig, wenn sie zugunsten des Arbeitnehmers sind. Der Verzicht auf tarifliche Rechte ist nichtig, also ungültig.



