Gesetze, Tarifverträge & Betriebsvereinbarungen

Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen regeln unter anderem die Arbeitsbedingungen. Daher ist es gut zu wissen, welche Regelungen für das eigene Arbeitsverhältnis gelten.

 

Wenn ein und derselbe Sachverhalt auf verschiedenen Ebenen geregelt bzw. regelbar ist, gilt das so genannte Günstigkeitsprinzip.

 

 

Günstigkeitsprinzip

 

Für den Arbeitnehmer gilt immer die günstigere (das heißt: die für den Arbeitnehmer bessere) Regelung.

Beim Urlaub gilt z. B. das Bundesurlaubsgesetz, wenn der Tarifvertrag nicht eine günstigere Regelung für den Arbeitnehmer enthält.

 

In der Regel bedeutet das:

 

Gesetze

Gesetze definieren, was verboten ist bzw. legen Mindeststandards fest, die nicht unterschritten werden dürfen.

 

Es gibt verschiedene Gesetze, die für ein Arbeitsverhältnis gelten (z. B. Arbeitszeitgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch (Kündigungsfristen), Bundesurlaubsgesetz,...).

 

Alle diese Gesetze gelten für jedes Arbeitsverhältnis, sofern der Tarif- oder Arbeitsvertrag nicht günstiger ist.

 

 

Einige wichtige Gesetze, die für alle Arbeitsverhältnisse gelten

 

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

 

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

 

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

 

 

 

Tarifverträge

Was regeln Tarifverträge? 

 

Tarifverträge regeln alle Sachverhalte, die mit folgenden Fragen zusammenhängen:

Du denkst, diese Punkte sind sowieso gesetzlich geregelt? Nicht ganz, wie du folgender Übersicht entnehmen kannst:

 

 

Gesetz

Tarif

Urlaub

24 Werktage/
20 Arbeitstage

30 Arbeitstage

Weihnachts- und Urlaubsgeld

nein

ja

Fahrtkosten zur Berufsschule

nein

ja

Ausbildungsvergütung

keine Regelung

Regelung

Arbeitszeit pro Woche

48 Std./
bis 60 Std.

35 Std.

Übernahme

nein

12 Monate

Bezahlte Freistellungen
bei besonderen Anlässen
wie z. B. Umzug, Eheschließung,…

nein

ja

 

 

Betriebsvereinbarungen

Was regeln Betriebsvereinbarungen?

 

Betriebsvereinbarungen können für alle Fragen abgeschlossen werden, die nicht (und auch üblicherweise nicht) in Tarifverträgen geregelt sind.

 

Löhne und Gehälter können auch dort nicht in Betriebsvereinbarungen geregelt werden, wo kein Tarifvertrag gilt.

 

Themen für Betriebsvereinbarungen sind z. B.:

 

Wer schließt Betriebsvereinbarungen ab?

 

Betriebsvereinbarungen werden zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens ausgehandelt.

 

 

Für wen gelten Betriebsvereinbarungen?

 

Sie gelten für alle, auch wenn sie im Arbeitsvertrag nicht gesondert erwähnt werden. (Werden sie allerdings ausdrücklich in den Arbeitsvertrag mit aufgenommen, gelten sie auch weiter, wenn die Betriebsvereinbarung gekündigt wird.)

 

 

Wo können Betriebsvereinbarungen eingesehen werden?

 

Die Betriebsvereinbarungen können beim Betriebsrat eingesehen werden. Außerdem sollen sie nach Betriebsverfassungsgesetz an einer "geeigneten Stelle im Betrieb" vom Arbeitgeber ausgelegt werden.

Du kannst aber auch bei Abschluss eines Arbeitsvertrags darum bitten, dass du die Betriebsvereinbarungen bekommst.

 

 

Gesetze schreiben Mindestbedingungen fest. Wie du siehst, können diese Bedingungen aber in Tarifverträgen verbessert werden.

 

 

Wer schließt Tarifverträge ab?

 

Das Tarifvertragsgesetz (TVG) regelt, dass zwischen der Arbeitnehmerseite (Gewerkschaften) und der Arbeitgeberseite (Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber) ein Tarifvertrag abgeschlossen werden kann.

 

Grundsatz ist: „Ein Betrieb - eine Gewerkschaft“. Somit ist in einer Firma in der Regel nur eine Gewerkschaft für alle Mitarbeiter zuständig.

 

 

Für wen gelten Tarifverträge?

 

Tarifverträge gelten zwischen den Mitgliedern der Tarifvertragsparteien - also in allen Fällen, wo der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer Mitglied der jeweiligen Gewerkschaft ist.

 

Tarifverträge werden von der IG Metall für ihre Mitglieder abgeschlossen. Das heißt, sie gelten auch nur für Mitglieder!

 

Im Zweifelsfall hat ein Mitglied der IG Metall rechtlichen Anspruch auf den Tarifvertrag und kann diesen einklagen. Die Kosten für den Rechtsschutz trägt die IG Metall.

 

 

Darf vom Tarifvertrag abgewichen werden?

 

Abweichungen vom Tarifvertrag sind nur zulässig, wenn sie zugunsten des Arbeitnehmers sind. Der Verzicht auf tarifliche Rechte ist nichtig, also ungültig.