16.08.2007
Leiharbeit: Gleiche Arbeit - Gleiches Geld!
In den Betrieben in Nordrhein-Westfalen setzt sich die IG Metall gemeinsam mit Leiharbeitnehmern aktiv für bessere Arbeitsbedingungen und gleichen Lohn ein. Nun wird auch die politische Ebene einbezogen.
Detlef Wetzel, Bezirksleiter der IG Metall in Nordrhein-Westfalen, und Hannelore Kraft, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion in NRW haben die Initiative "Leiharbeit Grenzen setzen!" gestartet.
Die Forderungen der IG Metall:
1. Mindestlöhne für Leiharbeitsverhältnisse:
2. Arbeitsplatzbezogene Höchsteinsatzfrist:
- Wiedereinführung einer maximalen Verleihzeit an einen Entleihbetrieb
- Keine Besetzung von Dauerarbeitsplätzen mit Leiharbeitnehmern
- Keine Spaltung der Belegschaft in erster und zweiter Klasse
3. Unternehmerisches Betriebsrisiko/Synchronisationsverbot:
- Wiedereinführung des Synchronisationsverbots
- Keine Übertragung des unternehmerischen Risikos auf den Arbeitnehmer
- Dauer des Leiharbeitsverhältnisses muss die Dauer des Einsatzes beim Entleiher überschreiten
4. Unterscheidung von Arbeitnehmerüberlassung zur Arbeitsvermittlung:
- Gesetzgeber soll das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) so formulieren, dass beim Überschreiten von bestimmten Fristen im Einsatzbetrieb Arbeitsvermittlung vermutet wird
- Defintion von gesetzlichen Abgrenzungskriterien zur Unterscheidung von Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung sowie werk- bzw. dienstvertraglichen Einsatzformen
5. Gleichstellungsgrundsatz für Leiharbeitnehmer:
- Über gesetzliche Möglichkeit können Verleiher bei einer einzelvertraglichen Bezugnahme denjenigen Tarifvertrag anwenden, der die ungünstigsten Arbeitsbedingungen enthält
- Gesetzliche Regelung dazu erforderlich
- Ausschluss von einzelvertraglicher Bezugnahme auf Tarifverträge zur Arbeitnehmerüberlassung ohne beiderseitige Tarifbindung
6. Stärkung der Betriebsräte im Entleihbetrieb:
- Betriebsrat der Entleihfirma muss bei Verstößen des Verleihers gegen das AÜG stärkere Rechte bekommen
- Ergänzung des AÜG: Betriebsvereinbarungen im Entleihbetrieb müssen unmittelbar und zwingend unter Beachtung des
Günstigkeitsprinzips gelten
Mehr Infos:
Forderungen der IG Metall mit Erklärungen und
Pressemitteilung der IG Metall
Leiharbeit und die Arbeit der IG Metall NRW
Mitreden:
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