Tarifvertrag "Zukunft in Arbeit" vereinbart - Sicherheit für Arbeitsplätze und Entgelterhöhung erzielt
Mit dem Tarifvertrag "Zukunft in Arbeit" wurde für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen und die Übernahme der Ausgebildeten verbessert. Darüber hinaus wurde eine Einigung zur Entgelterhöhung erzielt.
Der neue Tarifvertrag "Zukunft in Arbeit" wird in Betrieben angewandt, die seit mindestens 12 Monaten kurzarbeiten. Hier gibt der neue Tarifvertrag für 12 Monate Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen.
In der ersten Phase der neuen tariflichen Kurzarbeit von mindestens 6 Monaten wird die Sonderzahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezwölftelt und dem monatlichen Einkommen hinzugerechnet. Dadurch steigt das Kurzarbeitergeld. Gleichzeitig mindern sich Kurzarbeitskosten für den Arbeitgeber, denn er muss bei Kurzarbeit nur noch anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld für geleistete Arbeitszeit zahlen.
In einer zweiten Phase von weiteren 6 Monaten kann eine Arbeitszeitabsenkung mit Teilentgeltausgleich folgen. Die wöchentliche Arbeitszeit kann von 35 auf 28 Stunden abgesenkt werden. Bereits ab der 31. Stunde gibt es einen teilweisen Entgeltausgleich. Bei 28 Stunden Arbeitszeit sind 29,5 Stunden zu bezahlen.
Die Vereinbarung zur Entgelterhöhung hat zwei Komponenten:
Für Mai 2010 bis März 2011 gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 320 Euro. Auszubildende erhalten 120 Euro. Die Auszahlung wird in zwei Teilbeträgen jeweils zum 01. Mai 2010 und 01. Dezember 2010 erfolgen.
Zum 01. April 2011 kommt eine Entgelterhöhung von 2,7 Prozent hinzu. Diese kann auch 2 Monate vorgezogen, oder um 2 Monate nach hinten verschoben werden.
Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 23 Monaten bis zum 31. März 2012.
Auch die Übernahme der Ausgebildeten wurde verbessert:
Oliver Burkhard, Bezirksleiter der IG Metall NRW:
"Wir wollten die Übernahme der Ausgebildeten verbessern. Wir wollten eine gute Regelung für junge Menschen. Wir haben beides erreicht. Mit unserer Vereinbarung zur Übernahme schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass jede und jeder Ausgebildete die 12-Monatschance erhält. Wir haben den bisherigen Übernahmeanspruch deutlich klarer gefasst und verbindlicher gemacht."
Ganz neu eingeführt wird ein Tarifvertrag "Zukunft in Bildung". Damit entsteht ein verbindlicher Rahmen für die neue Qualifizierungsteilzeit. Ähnlich wie bei der Altersteilzeit wird es künftig möglich sein, geblockte Qualifizierungszeiten zu nutzen - unter Fortzahlung der Bezüge und mit Arbeitsphasen verbunden. Zwei Jahre mit zwei Dritteln des Entgelts zu arbeiten, schafft die Möglichkeit, ein Jahr z. B. zur Meisterschule zu gehen oder sich zur Fremdsprachenkorrespondentin weiterzubilden und in dieser Zeit weiterhin Einkommen zu haben. Künftig erhalten Auszubildende die Chance, einmal während ihrer Ausbildungszeit an einer Qualifizierungswoche zu verschiedenen Themen teilzunehmen.
Mehr Informationen
Aktuelle Ausgabe der
metallnachrichten