31.01.2008
Eisen- und Stahlindustrie: Aufruf zum Warnstreik!
Die Friedenspflicht endet am Freitag, den 1. Februar 2008, um 0 Uhr!
Die Arbeitgeber haben in der Verhandlung kein Angebot vorgelegt. Daher ruft die IG Metall zu Warnstreiks auf.
Alle Arbeitnehmer und Auszubildende haben das Recht, an gewerkschaftlichen Warnstreiks teilzunehmen.
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte dies:
"Warnstreiks, Demonstrationen und Kundgebungen während der Arbeitszeit, zu denen die IG Metall in der Tarifauseinandersetzung aufruft, sind zulässig und verstoßen nicht gegen den Arbeitsvertrag."
Mehr Infos gibt es in den
stahlnachrichten



