Für die Eisen- und Stahlindustrie in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen hat die IG Metall NRW die unbefristete Übernahme der Ausgebildeten zur Regel gemacht.
In der Regel werden künftig die Auszubildenden nach bestandener Abschlussprüfung unbefristet übernommen.
Bei Ausbildung über Bedarf oder bei akuten Beschäftigungsproblemen kann nur mit Zustimmung des Betriebsrates von der Regel abgewichen werden. In Konfliktfällen entscheidet im Zweifel die tarifliche Einigungsstelle.
Auch für die derzeitigen Auszubildenden im ersten bis dritten Ausbildungsjahr gilt grundsätzlich diese Regel. Auf Grundlage der betrieblichen Personalbedarfsplanung erfolgt für sie die Bedarfsermittlung jeweils drei Monate vor Ausbildungsende. Sollte es Ausgebildete über Bedarf geben, werden sie mindestens für zwölf Monate übernommen. Bisher gab es diesen Anspruch nicht. Die Mehrzahl wird damit unbefristet übernommen werden.
Für die Auszubildenden, die im Januar 2012 die Ausbildung abschließen, gilt: Sie werden mindestens für 24 Monate übernommen.
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