igmetall4you war wieder in Nordrhein-Westfalen unterwegs. Bei der vierten Station ging es dieses Mal zur IG Metall nach Hagen, um dort den Ortsjugendausschuss (OJA) zu besuchen. Hauptthema dort: Kopfnoten in Zeugnissen.
igmetall4you war vorgestern bei der IG Metall in Hagen.
Beim dortigen
Ortsjugendausschuss (OJA) wurde die Internetseite vorgestellt.
Bereits im Flur wird der Besucher durch ein großes Bild mit vielen Fotos der Jugend-Aktionen der letzten Jahre begrüßt.
Beim OJA erwartete mich eine kleine (dafür aber feine!) Runde, die schon Ideen für die nächsten Aktionen hat.
Ein heißes Thema war diesmal die Einführung von so genannten "Kopfnoten" in Zeugnissen. Mehr Informationen dazu findest du im Folgenden.
Ich bedanke mich beim OJA Hagen für den schönen Abend!
"Kopfnoten" - Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
Seit diesem Schuljahr gibt es in Nordrhein-Westfalen Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten. Diese Punkte werden mit den Noten "sehr gut", "gut", "befriedigend" und "unbefriedigend" beurteilt.
Aber wer beurteilt da eigentlich?
Und vorallem: Nach welchen Kriterien wird beurteilt? Ist es möglich, dass ungerecht beurteilt wird? Können sich die Schülerinnen und Schüler gegen eine unfaire Beurteilung wehren?
Diese Fragen gilt es zu klären.
Folgende Punkte werden bewertet:
- Leistungsbereitschaft
- Zuverlässigkeit/Sorgfalt
- Selbstständigkeit
- Verantwortungsbereitschaft
- Konfliktverhalten
- Kooperationsfähigkeit
Im Einzelnen bedeutet das z. B. ob die Schülerinnen und Schüler pünktlich zum Unterricht erscheinen, wie sie mit Kritik an ihrer eigenen Leistung umgehen, ob sie die Interessen von anderen vertreten oder konzentriert arbeiten können.
Wer setzt die Kopfnoten fest?
Die Bewertung erfolgt an den Berufskollegs durch die Klassenlehrer oder durch eine von der Schule bestimmte Lehrkraft.
(Ausgenommen sind an den Berufskollegs die Bildungsgänge der Fachoberschule, die eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung voraussetzen und die Fachschule.)
Die Zeugnis- oder Versetzungskonferenz entscheidet jeweils im Einzelfall auf der Grundlage dieser Vorschläge.
Auf welcher Grundlage wird beurteilt?
Die Grundsätze der Bewertung werden von den Schulen selbst festgelegt. Die jeweilige Vorgehensweise soll auch in der Schulkonferenz besprochen werden.
Genau nachlesen kann man das alles in der
Handreichung Arbeits- und Sozialverhalten vom Schulministerium NRW.
Die Grundlage für die Beurteilung kann also in jeder Schule unterschiedlich sein. Schülerinnen und Schüler können über die Schulkonferenzen Einfluss nehmen. Dabei sollten z. B. folgende Fragen eine Rolle spielen:
- Wie können Grundsätze für eine gerechte Bewertung aussehen? (Gibt es eine gerechte Bewertung?)
- Reicht es aus, wenn nur eine Person die Vorschläge für die Beurteilung erarbeitet?




