Einen Schritt weiter? - Von wegen!
Heute fand im Petitionsausschuss des Bundestags eine Öffentliche Anhörung zum Thema "Praktikum" statt.
Den VertreterInnen aus den Ministerien wurde unter anderem von der anwesenden DGB-Jugend die Problematik geschildert.
Über 100.000 Menschen haben in den vergangenen Monaten im Internet zwei Petitionen unterzeichnet, die sich unter anderem für eine angemessene Vergütung und die verbesserte Stellung von Hochschulabsolventen im Praktikum aussprechen.
Abschließend ist in der heutigen Sitzung noch nichts geklärt worden. Es sieht aber ganz danach aus, dass weiterhin auf gesetzliche Regelungen verzichtet werden muss.
Praktikanten seien aber trotzdem nicht ohne gesetzlichen Schutz. Teilweise stünde ihnen ein Vergütungsanspruch zu und den könnten sie einklagen.
Eine gesetzliche Regelung zu einer Mindestvergütung von 300 Euro würde Praktikanten nur davon abhalten, ihren meist höheren Anspruch tatsächlich einzuklagen.
Nach den bisherigen Äußerungen des Petitionsausschusses im Bundestag müssen Praktikanten, die Geld sehen wollen, also vor Gericht ziehen.
In einer der kommenden Sitzungen des Petitionsausschusses wird weiter über dieses Thema diskutiert, da erst im April statistisches Material vorliegt, das noch ausgewertet werden soll.
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