Praktika-Arten & Regelungen
Es gibt verschiedene Arten von Praktika. Je nachdem, welche Art von Praktikum du machst, gelten unterschiedliche Regelungen.
Da es sich hier nur um eine Übersicht handelt, sind nicht alle Details berücksichtigt worden.
Bei Fragen hast du folgende Möglichkeiten:
- Die Broschüre "Rechte und Pflichten im Praktikum" findest du bei den
Downloads unter der Rubrik "Studierende". - Wende dich direkt an
igmetall4you.
Pflichtpraktikum während des Studiums
Hierbei handelt es sich um ein Praktikum, das verpflichtend in deiner Studienordnung vorgeschrieben ist.
Wichtig: Wenn in der Studienordnung 8 Wochen Praktikum vorgeschrieben sind, du aber 10 Wochen lang Praktikum machst, gelten für die letzten 2 Wochen die Regelungen für ein freiwilliges Praktikum während des Studiums.
- Sozialversicherungspflicht: Bei diesem Praktikum handelt es sich um einen Teil der akademischen Ausbildung. Deshalb gilt es nicht als Arbeitsverhältnis. Wenn eine Vergütung gezahlt wird, ist diese nicht sozialversicherungspflichtig.
- Arbeitsrechtlicher Status: Da es sich bei diesem Praktikum um einen Teil der akademischen Ausbildung handelt, hast du keinen Arbeitnehmer-Status. Folglich hast du keinen Anspruch auf Urlaub oder sonstige Rechte, die Arbeitnehmern üblicherweise zustehen.
- Einkommensgrenzen: Wenn eine Vergütung für das Praktikum gezahlt wird, gilt diese als Einkommen. Das bedeutet, dass das Praktikumsentgelt z. B. auf das BAföG angerechnet wird.
Pflichtpraktikum vor dem Studium
Hierbei handelt es sich um ein Vorpraktikum, das absolviert werden muss, um überhaupt ein bestimmtes Fach studieren zu dürfen. Vorpraktika müssen in der Studienordnung vorgeschrieben sein.
- Sozialversicherungspflicht: Diese Art von Praktikum wird wie ein normales Arbeitsverhältnis behandelt. Wenn du eine Vergütung bekommst, dann ist diese sozialversicherungspflichtig. Du musst also alle erforderlichen Beiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
- Arbeitsrechtlicher Status: Ein Vorpraktikum gilt als normales Arbeitsverhältnis. Damit hast du Anspruch auf alle Rechte für Arbeitnehmer wie z. B. Urlaub. Wenn für das Praktikum eine Vergütung gezahlt wird, besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung während Krankheit und Urlaub.
- Einkommensgrenzen: Wenn eine Vergütung für das Praktikum gezahlt wird, gilt diese als Einkommen. Das bedeutet, dass das Praktikumsentgelt z. B. auf das BAföG angerechnet wird.
Freiwilliges Praktikum während des Studiums
Wie die Überschrift schon sagt: Du studierst und machst ein freiwilliges Praktikum.
- Sozialversicherungspflicht: Bei einem freiwilligen Praktikum handelt es sich um ein normales Arbeitsverhältnis bei Studierenden. Wenn für das Praktikum eine Vergütung gezahlt wird, müssen daraus Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dauert das Praktikum länger als 2 Monate und werden während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden pro Woche ausgeübt und wird eine monatliche Vergütung höher als 400 Euro gezahlt, müssen zusätzlich von der Vergütungshöhe abhängige Beiträge an die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
- Arbeitsrechtlicher Status: Ein freiwilliges Praktikum gilt als studentisches Beschäftigungsverhältnis. Damit hast du Anspruch auf alle Arbeitnehmerrechte wie z. B. Urlaub. Wenn für das Praktikum eine Vergütung gezahlt wird, besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub.
- Einkommensgrenzen: Wenn eine Vergütung für das Praktikum gezahlt wird, gilt diese als Einkommen. Das bedeutet, dass das Praktikumsentgelt z. B. auf das BAföG angerechnet wird.
Freiwilliges Praktikum vor oder nach dem Studium
- Sozialversicherungspflicht: Diese Art von Praktikum wird wie ein normales Arbeitsverhältnis behandelt. Wenn das Praktikum vergütet wird, ist es sozialversicherungspflichtig. Du musst also alle erforderlichen Beiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
- Arbeitsrechtlicher Status: Da dieses Praktikum als normales Beschäftigungsverhältnis behandelt wird, hast du Anspruch auf alle Arbeitnehmerrechte wie z. B. Urlaub. Wenn das Praktikum vergütet wird, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub.
- Einkommensgrenzen: Wird das Praktikum vergütet, gilt dies als Einkommen. Du musst also die Einkommensgrenzen bei der Einkommenssteuer, bei Wohngeld, ALG II etc. beachten.
Lies weiter unter
Praktikumsvertrag.



