Übernahme & Zeitarbeit / Leiharbeit
Übernahme
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Deine Ausbildung ist ein befristetes Arbeitsverhältnis.
Das bedeutet, dass das Ausbildungsverhältnis nicht gekündigt werden muss. Weder von dir noch von deinem Ausbildungsbetrieb.
Deine Ausbildung endet automatisch zu dem Zeitpunkt...
- ...der in deinem Ausbildungsvertrag steht
oder
- ...wenn du deine Abschlussprüfung bestanden hast.
Die Übernahme nach der Ausbildung sichert dir ein Stück weit Berufserfahrung. Wenn du nach der Ausbildung in deinem Betrieb bleiben möchtest, gibt es folgende Möglichkeiten.
Tarifvertraglich geregelte Übernahme
- Wenn für dich ein Tarifvertrag gilt, in dem die Übernahme geregelt ist, kannst du nach der Ausbildung übernommen werden. (Wenn du z. B. in der Metall- und Elektroindustrie in NRW arbeitest, hast du Anspruch auf eine befristete Übernahme für 12 Monate.)
- Wichtig: Die Übernahme nach Tarifvertrag gilt für dich nur, wenn du Mitglied der IG Metall bist! Wenn du kein Mitglied bist, muss dein Betrieb dich nicht übernehmen.
Keine tarifvertraglich geregelte Übernahme - Chef fragen
- Wenn für dich keine tarifvertragliche Regelung zur Übernahme gilt, bleibt dir nichts anderes übrig, als deinen Arbeitgeber noch vor dem Ende deiner Ausbildung zu fragen, ob er dich übernehmen möchte.
Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Wenn du Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung bist, ist deine Übernahme im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. In § 78a steht, dass dein Arbeitgeber dich nach der Ausbildung unbefristet übernehmen muss.
- Wichtig: Die Übernahme passiert nicht automatisch. Du musst in den letzten 3 Monaten deiner Ausbildung schriftlich deine unbefristete Weiterbeschäftigung einfordern. Erst dann hast du Anspruch auf die Übernahme.
- Wenn dein Arbeitgeber dich nicht weiterbeschäftigen will, muss er dir das spätestens 3 Monate vor Ende deiner Ausbildung mitteilen.
Übernahme und Zivil- oder Wehrdienst
- Wenn du befristet übernommen wirst, kannst du dich nochmal vom Zivil- oder Wehrdienst rückstellen lassen.
- Wenn du unbefristet übernommen wirst, musst du den Zivil- oder Wehrdienst nach der Einberufung sofort antreten. Du hast aber ein Rückkehrrecht in deinen Betrieb, da ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht aufgrund einer Einberufung gekündigt werden darf.
- Weitere Informationen zu Zivil- und Wehrdienst.
Du willst dich für die Übernahme nach der Ausbildung einsetzen?
Operation Übernahme - Die Kampagne der IG Metall Jugend! Informieren und vor Ort aktiv werden unter
Zeitarbeit / Leiharbeit
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Viele junge Menschen, die nach der Ausbildung nicht übernommen werden, suchen sich einen Job über eine Zeit- oder Leiharbeitsfirma.
Leiharbeitnehmer müssen ein hohes Maß an Flexibilität aufweisen.
Sie müssen sich ständig auf neue Arbeitgeber einstellen und oft liegen die Einsatzstellen weit auseinander.
Das alles wäre vielleicht noch zu verschmerzen - wenn die Bezahlung stimmen würde.
Leider ist dies in der Regel nicht der Fall. Leiharbeitnehmer stehen im Betrieb oft direkt neben einem festangestellten Kollegen, der für die gleiche Arbeit mehr Geld bekommt.
Das Ziel der IG Metall:
Gleiche Arbeit - Gleiches Geld!
Wir wollen, dass Zeit-/Leiharbeitnehmer nicht länger schlechter gestellt sind als die Stammbelegschaften des Einsatzbetriebs. Denn:
- Es gibt keinen sachlichen Grund für schlechte Bezahlung von Leiharbeitern
- Die Arbeit der Leiharbeiter ist mehr wert
- Es ist nicht akzeptabel, dass der Lohn aus Leiharbeit häufig nicht zum Leben reicht
Die IG Metall steht als kompetente Partnerin für alle Fragen rund um das Thema Zeitarbeit/Leiharbeit zur Verfügung. Unsere Mitglieder werden unbürokratisch und schnell beraten.
Was muss man beachten, wenn man sich bei einer Zeitarbeitsfirma/ Leiharbeitsfirma bewirbt?
Auslöse rauf - Lohn runter
- Arbeitgeber bietet an, den Lohn zu senken und die Auslöse zu erhöhen.
- Wichtig: Dies wird bei Arbeitslosigkeit nicht als Einkommen gerechnet. Das Arbeitslosengeld fällt entsprechend niedriger aus - also kein Gewinn, sondern Verlust.
Kein Urlaub für verleihfreie Zeit
- Wenn der Arbeitgeber keinen Einsatz hat, versuchen Disponenten häufig, den Arbeitnehmer in Urlaub zu schicken.
- Wichtig: Es muss kein unbezahlter Urlaub genommen werden. Urlaub dient der Erholung und nicht zum Überbrücken verleihfreier Zeit.
Jede Unterschrift gilt
- Wichtig: Wer im Arbeitsverhältnis eine Unterschrift leistet, erklärt damit unwiderruflich seine Zustimmung.
- Deshalb muss sich jeder Arbeitnehmer vor einer Unterschrift unbedingt über die Rechtsfolgen informieren.
Nicht ohne Einhaltung einer Frist kündigen
- Wichtig: Wer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigt, muss mit einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim der Agentur für Arbeit rechnen.
- Diese Kündigungsfrist ist insbesondere vom Arbeitgeber einzuhalten, auch wenn er keinen Einsatz hat.
Von Nichts kommt Nichts
Bessere Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitnehmer/Leiharbeitnehmer können wir nur gemeinsam erreichen.
Deshalb:
Werde Mitglied in der IG Metall und sichere dir...
- ...Unterstützung im Einsatzbetrieb durch Betriebsräte, die auch in der IG Metall sind
- ...Hilfe in allen 43 Geschäftsstellen der IG Metall in NRW (1x Mitglied = 43x Unterstützung durch die IG Metall vor Ort)
- ...Informationsmaterial für Leiharbeitnehmer
- ...und natürlich den IG Metall Service wie Rechtsberatung und Rechtsschutz.
Kampagne der IG Metall: Gleiche Arbeit? Gleiches Geld!
Leiharbeit fair gestalten - Jetzt aktiv werden!
Mach mit auf der Internetseite
Gleiche Arbeit - Gleiches Geld!
Die häufigsten Fragen zu Leiharbeit
Bei ZOOM, dem Netzwerk der IG Metall für Zeitarbeit, werden dir
die häufigsten Fragen zu Zeitarbeit beantwortet.
Persönliche Beratung vor Ort
Wenn du eine persönliche Beratung zu Leiharbeit möchtest, melde dich bei
igmetall4you.
Dir wird dann ein Ansprechpartner der IG Metall bei dir vor Ort vermittelt.





