Urlaub & Bildungsurlaub

 

Urlaub

Urlaub wird im Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag in Arbeitstagen oder in Werktagen angegeben.

Das ist ein großer Unterschied.

 

 

Werktage

 

Laut Gesetz besteht die Woche aus 6 Werktagen. Der Samstag ist ein Werktag.

 

Für eine Urlaubswoche musst du also 6 Urlaubstage nehmen.

Auch, wenn du nur 5 Tage die Woche arbeitest.

 

 

Arbeitstage

 

Für eine Urlaubswoche musst du soviel Urlaub nehmen, wie du regelmäßig arbeitest.

 

Beispiel: Bei einer 5-Tage-Woche entsprechen 30 Tage Urlaub also 6 Wochen Urlaub.

 

Wichtig: Wenn die Arbeitstage anders geregelt sind, ändert sich auch der Urlaub.

 

 

Gesetz/ Tarifvertrag

Gesetze und Tarifverträge regeln die Höhe des Urlaubs.

 

Gesetz

Für unter 18-Jährige gilt

30 Werktage Urlaub, wenn du zu Beginn des Kalenderjahres nicht 16 bist

27 Werktage Urlaub, wenn du zu Beginn des Kalenderjahres nicht 17 bist

25 Werktage Urlaub, wenn du zu Beginn des Kalenderjahres nicht 18 bist

Für über 18-Jährige gilt

24 Werktage Urlaub

 

Tarifverträge

Die IG Metall regelt in Tarifverträgen für viele Branchen einen höheren Urlaub als gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn du mehr Urlaub als 24 Werktage hast, deutet das darauf hin, dass für deinen Betrieb ein Tarifvertrag gilt. Genauso ist das mit zusätzlichem Urlaubsgeld.

 


 

Regelungen zum Urlaub

 

Beantragung des Urlaubs

 

Übernahme des Urlaubs in das folgende Jahr

 

Auszahlung des Urlaubs

 

Bildungsurlaub

In vielen Bundesländern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub.

 

Bildungsurlaub kann für die politische oder die berufliche Weiterbildung genutzt werden - also z. B. auch für Seminare, die von der IG Metall angeboten werden.

 

 

Geltungsbereich und Dauer des Bildungsurlaubs

Regelung für Nordrhein-Westfalen

 

In Nordrhein-Westfalen gibt es für Auszubildende keinen Bildungsurlaub.

Anspruch auf Bildungsurlaub (5 Tage pro Kalenderjahr) haben folglich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die...

Der Anspruch kann auch auf 2 Jahre zusammengefasst werden. Wer also in einem Jahr die 5 Tage nicht in Anspruch genommen hat, kann im darauffolgenden Jahr 10 Tage Bildungsurlaub nehmen.

 

  

Bildungsurlaubsanspruch für Jugend- und Auszubildendenvertreter (JAVis) und Betriebsräte

 

Dieser besondere Bildungsurlaubsanspruch ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in § 37.6 bzw. § 37.7 geregelt.

 

JAVis und Betriebsräte werden von der Arbeit freigestellt, wenn sie ein Seminar besuchen, dass ihnen...

Betriebsratsmitglieder und JAvis, die an einem Seminar nach BetrVG § 37.7 teilnehmen wollen, haben während ihrer regelmäßigen Arbeitszeit einen individuellen Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt 3 Wochen.

Der Anspruch erhöht sich auf 4 Wochen, wenn sie erstmals ein solches Amt übernommen haben. Diese Regelung gilt nach BetrVG § 65 Abs. 1 auch für Jugend- und Auszubildendenvertreter.