Urlaub wird im Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag in Arbeitstagen oder in Werktagen angegeben.
Das ist ein großer Unterschied.
Werktage
Laut Gesetz besteht die Woche aus 6 Werktagen. Der Samstag ist ein Werktag.
Für eine Urlaubswoche musst du also 6 Urlaubstage nehmen.
Auch, wenn du nur 5 Tage die Woche arbeitest.
Arbeitstage
Für eine Urlaubswoche musst du soviel Urlaub nehmen, wie du regelmäßig arbeitest.
Beispiel: Bei einer 5-Tage-Woche entsprechen 30 Tage Urlaub also 6 Wochen Urlaub.
Wichtig: Wenn die Arbeitstage anders geregelt sind, ändert sich auch der Urlaub.
Gesetz/ Tarifvertrag Gesetze und Tarifverträge regeln die Höhe des Urlaubs.
Gesetz Für unter 18-Jährige gilt 30 Werktage Urlaub, wenn du zu Beginn des Kalenderjahres nicht 16 bist 27 Werktage Urlaub, wenn du zu Beginn des Kalenderjahres nicht 17 bist 25 Werktage Urlaub, wenn du zu Beginn des Kalenderjahres nicht 18 bist Für über 18-Jährige gilt 24 Werktage Urlaub
Tarifverträge Die IG Metall regelt in Tarifverträgen für viele Branchen einen höheren Urlaub als gesetzlich vorgeschrieben. Wenn du mehr Urlaub als 24 Werktage hast, deutet das darauf hin, dass für deinen Betrieb ein Tarifvertrag gilt. Genauso ist das mit zusätzlichem Urlaubsgeld.
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Regelungen zum Urlaub
Beantragung des Urlaubs
Übernahme des Urlaubs in das folgende Jahr
Auszahlung des Urlaubs
In vielen Bundesländern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub.
Bildungsurlaub kann für die politische oder die berufliche Weiterbildung genutzt werden - also z. B. auch für Seminare, die von der IG Metall angeboten werden.
Geltungsbereich und Dauer des Bildungsurlaubs
Regelung für Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es für Auszubildende keinen Bildungsurlaub.
Anspruch auf Bildungsurlaub (5 Tage pro Kalenderjahr) haben folglich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die...
Der Anspruch kann auch auf 2 Jahre zusammengefasst werden. Wer also in einem Jahr die 5 Tage nicht in Anspruch genommen hat, kann im darauffolgenden Jahr 10 Tage Bildungsurlaub nehmen.
Bildungsurlaubsanspruch für Jugend- und Auszubildendenvertreter (JAVis) und Betriebsräte
Dieser besondere Bildungsurlaubsanspruch ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in § 37.6 bzw. § 37.7 geregelt.
JAVis und Betriebsräte werden von der Arbeit freigestellt, wenn sie ein Seminar besuchen, dass ihnen...
Betriebsratsmitglieder und JAvis, die an einem Seminar nach BetrVG § 37.7 teilnehmen wollen, haben während ihrer regelmäßigen Arbeitszeit einen individuellen Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt 3 Wochen.
Der Anspruch erhöht sich auf 4 Wochen, wenn sie erstmals ein solches Amt übernommen haben. Diese Regelung gilt nach BetrVG § 65 Abs. 1 auch für Jugend- und Auszubildendenvertreter.