Zivildienst & Wehrdienst
Auch als Zivil- oder Wehrdienstleistender ist es sinnvoll, Mitglied in der IG Metall zu bleiben. In dieser Zeit bist du vom normalen Mitgliedsbeitrag befreit, bekommst aber weiterhin alle Leistungen der IG Metall.
Wichtig: Informiere die IG Metall rechtzeitig über deinen neuen Status als Zivil- bzw. Wehrdienstleistender. Die IG Metall leistet kompetente Beratung bei Fragen zur Musterung, Verweigerung oder Rückstellung.
Antrag auf Zivildienst
- Du solltest deinen Antrag am besten schon vor der Musterung einreichen. So kannst du verhindern, dass du vor Abschluss des Verfahrens doch eingezogen wirst.
Arbeitsverhältnis kann nicht aufgehoben werden
- Während des Zivil- oder Grundwehrdienstes und bei späteren Wehrübungen ruht das Arbeitsverhältnis und ist nicht aufgehoben.
- Der Einberufungsbescheid muss umgehend dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Arbeitsverhältnis darf nicht gekündigt werden
- Ab der Zustellung deines Einberufungsbescheids bis zur Beendigung des Zivil- oder Wehrdienstes darf dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen.
- Unabhängig vom Einberufungsbescheid darf der (anstehende) Zivil- oder Wehrdienst auch nicht Grund einer Kündigung sein.
Rückstellung vom Zivil-/ Wehrdienst
Rückstellung während eines befristeten Arbeitsverhältnisses (also auch während der Ausbildung)
- Du kannst dich vom Zivil- oder Wehrdienst rückstellen lassen, wenn du ein befristetes Arbeitsverhältnis hast.
- Die Kreiswehrersatzämter sind angewiesen, Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen erst nach Ende der Befristung einzuberufen. Wenn du ein befristetes Arbeitsverhältnis hast, musst du dein zuständiges Kreiswehrersatzamt rechtzeitig auf die Befristung aufmerksam machen.
Rückstellung während des Studiums
- Eine Rückstellung vom Zivil- oder Wehrdienst ist auch während des Studiums möglich.
Antrag auf Nachmusterung
- Wenn du schon zurückgestellt worden oder vor mehr als 2 Jahren gemustert worden bist, kannst du beim zuständigen Kreiswehrersatzamt einen Antrag auf Nachmusterung stellen. Unter Umständen hat sich in der Zwischenzeit etwas an der Tauglichkeit geändert.



